Kircheneintritt

Wie komme ich rein?

Sie möchten gerne in die evangelische Kirche eintreten? Hier zeigen wir Ihnen, wie es geht:

Voraussetzung

Welche Schritte Sie gehen müssen, hängt zunächst von folgenden Fragen ab:

  • Bin ich nicht getauft und möchte evangelisch werden?
  • Bin ich aus der Kirche ausgetreten und möchte wieder eintreten?
  • Gehöre ich einer anderen Konfession an und möchte evangelisch werden?

Anlaufstelle

In allen Fällen können Sie sich an Ihren zuständigen Pfarrer bzw. Ihre zuständige Pfarrerin wenden.

Für Ihren Kircheneintritt (nicht für Ihre Taufe) können Sie sich aber auch an eine Kircheneintrittstelle wenden, zum Beispiel in Köln im
City-Pavillon an der Antoniterkirche,
Schildergasse 57
50667 Köln
Telefon: 0221 / 6605720
E-Mail: eintritt@kirche-koeln.de

Taufe

Die Taufe begründet die Mitgliedschaft in der Kirche. Sie ist immer gültig und wird daher nie wiederholt. Der Taufe eines Erwachsenen geht ein Gespräch mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin voraus, gegebenenfalls auch ein Taufunterricht. Sie wird in der Regel in einem Gottesdienst vollzogen.

Wiedereintritt

Wer irgendwann einmal aus der Kirche ausgetreten ist, muss nicht wieder getauft werden (siehe oben). Er/sie muss beim Pfarrer/der Pfarrerin auch keine unangenehmen Fragen beantworten. Im Gegenteil: Der Pfarrer / die Pfarrerin wird Ihnen zuhören und offen für Ihre Fragen sein. Ein paar Formalitäten sind leider unvermeidlich: Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, Ihre Austrittsbescheinigung (falls vorhanden) und möglichst auch Ihre Taufurkunde. Der Wiedereintritt kann mit einer kurzen liturgischen Handlung vor oder im Gottesdienst bekräftigt werden.

Übertritt in die evangelische Kirche

Ein Übertritt in die evangelische Kirche funktioniert im Prinzip genauso wie ein Wiedereintritt. Einziger Unterschied: Der vorherige Austritt erfolgt aus einer anderen als der evangelischen Kirche.

Und was habe ich davon?

Jesus sagt: “Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viel Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun” (Johannes 15,5). Christlicher Glaube bedeutet, in der Kirche mit Jesus verbunden bleiben. Hier gehören Sie zu der weltweiten Gemeinschaft der Menschen, die Sinn und Ziel ihres Lebens bei Jesus Christus finden und Kraft für den Alltag schöpfen – wie die Reben am Weinstock. Christen werden durch Jesus aber auch untereinander verbunden wie die Glieder eines Leibes, damit sie sich mit ihren unterschiedlichen Gaben gegenseitig bereichern – in diesem Bild beschreibt der Apostel Paulus die Kirche (1. Korinther 12,12). Vielleicht erwächst Ihnen hier sogar eine Aufgabe: als Patin oder Pate zum Beispiel, im persönlichen Engagement in Ihrer Kirchengemeinde. Sie können das Gesicht der Kirche verantwortlich mitgestalten: indem Sie an kirchlichen Wahlen teilnehmen oder sich selbst in ein kirchliches Amt wählen lassen (z, B. als Presbyterin oder Presbyter). Darüber hinaus können Sie kirchliche Dienste wie die kirchliche Trauung oder die kirchliche Bestattung in Anspruch nehmen.

Zu guter Letzt: Was kostet mich das Ganze?

Der Eintritt selbst kostet nichts. Als Kirchenmitglied zahlen Sie Kirchensteuern, aber nur dann, wenn Sie einkommenssteuerpflichtig sind.
Eine Aktualisierung der Beispiele finden Sie hier.
In der Regel werden 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer berechnet, und zwar ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer z.B. 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann übrigens als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. In Deutschland zieht der Staat die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Das wird gerne kritisiert. Was viele dabei übersehen: Ein eigenes kirchliches System wäre für die Kirchenmitglieder erheblich teurer. Und Nicht-Kirchenmitgliedern entstehen keine Nachteile, denn der Staat lässt sich seine Dienstleistung von der Kirche bezahlen.